National- und Handelsflagge.

Die National- und Handelsflagge in den Farben schwarz, weiß und rot wird aus besonders strapazierfähigen Schiffsflaggentuch hergestellt. Sie ist für die Anwendungen im Außenbereich bestens geeignet und bietet beste Vorraussetzungen durch erstklassige Materialien und modernster Verarbeitung. Die Fahne überzeugt mit leuchtenden Farben auf 155 g/m² schwerem Schiffsflaggentuch mit präzisen Siebdruck.

Farbe:

schwarz/weiß/rot

Maße:

150 x 90 cm

Material:

Schiffsflaggentuch (155 g/m2)

Druck:

Siebdruckverfahren für langlebige und brillante Farben

Verarbeitung:

Ringsum mit Doppelsicherheitsnaht

Befestigung:

Starkes, weißes Besatzband am Liek mit zwei stabilen Metallösen

Preis inkl.MwSt. (19%) zzgl. Versand

Lieferung innerhalb 7 Werktage.

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Höchste Materialqualität.

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Einfache und sichere Bezahlung.

Merkmale National- und Handelsflagge.

Das Bundesdepot ist bestrebt originalgetreue Flaggen anzubieten. Eine eingehende Recherche zu der Verwendung von Wappen und Siegeln unterliegen auch heute noch den gültigen Gesetzen. Daher legt des Bundesdepot besonders großen Wert auf die Einhaltung der Nutzung bei der National- und Handelsflagge.

Rechtliches.

Entgegen der weitverbreiteten »Meinung« ist die deutsche Nationalflagge schwarz-weiss-rot nicht verboten, auch wenn manch Zeitgenosse das sicher gerne sehen würde. Eine Nationalflagge lässt sich aber nicht verbieten, das stellte das Verwaltungsgericht Bremen in seinem Beschluss vom 22.10.2020 fest: Kein Verbot für schwarz-weiß-rot (→ siehe VG Bremen )

Historisch Wissenswertes.

Mit § 2. Absatz 1 Satz 3 Zweite Verordnung zur Durchführung des Reichsflaggengesetzes vom 28. August 1937 (→ Link) wurde das Setzen der Flagge schwarz-weiss-rot vom nationalsozialistischen Regime verboten. Wenn heute Anhänger des Nationalsozialismus die deutschen Farben missbrauchen, dann ist das kein Beleg für Rechtsextremismus, sondern für Verwirrung und Ignoranz.

Erst Handelsflagge, dann Nationalflagge.

Reichskanzler Otto von Bismarck höchstpersönlich veranlaßte die Einführung der Farben als Handelsflagge erstmals im Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 9. Dezember 1866. Mit der Gründung des deutschen Gesamtsstaates 1871 wurde sie zusätzlich die Nationalflagge.

Die Farben schwarz-weiß-rot für die Einheit der deutschen Nation.

Nach Artikel 55 der Reichsverfassung ist die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine schwarz-weiß-rot. Otto von Bismarck ergänzte eigenhändig den Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 9. Dezember 1866 um diese Farben, sodaß sie als Bismarckflagge bezeichnet werden darf. Als Symbol seines Einheitswerkes vereint sie die Farben schwarz und weiß des größten deutschen Bundesstaates Preußen mit dem rot der kleinsten deutschen Bundesstaaten, der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Als Handelsflagge normiert per Verordnung vom 25. Okt. 1867: Ein Rechteck aus drei gleich breiten waagerechten Streifen, wovon der obere schwarz, der mittlere weiß und der untere rot ist. Höhe zur Länge der Flagge wie 2:3. Die Flagge wird von Kauffahrteischiffen am Flaggstock am Heck oder am hintersten Maste, meist an dessen Gaffel geführt. Seit der Kaiserlichen Verordnung vom 8. November 1892 bildet diese Form der Flagge die deutsche Nationalflagge.

Diese Flagge verbindet traditionelle Handwerkskunst mit langlebigen Materialien und wird höchsten Qualitätsansprüchen gerecht. Die Nationalflagge und Handelsflagge ist ideal für den Einsatz an öffentlichen Gebäuden, Veranstaltungen oder als repräsentatives Symbol.

Flächengewicht:

155 g/m2

Hohe Reißfestigkeit und Langlebigkeit

Oberfläche:

Leinenartig, matt

Authentisches, nicht reflektierendes Erscheinungsbild

Beständigkeit:

UV- und wetterfest

Geeignet für anspruchsvolle Außenanwendungen

Verarbeitung:

Doppelsicherheitsnaht, Besatzband und Metallösen

Maximale Stabilität auch bei starkem Wind

Wir empfehlen eine Reinigung nur bei permanenten Standortwechsel, da hier die Berührung mit Schmutz am wahrscheinlichsten ist. Sobald die National- und Handelsflagge einmal am Mast gehisst wurde, bedarf sie danach keiner extra Reinigung.

Waschen.

Maschinenwäsche bei maximal 30°C mit mildem Waschmittel. Keine Bleichmittel oder Weichspüler verwenden.

Trocknen.

Lufttrocknung bevorzugen, keine direkte Sonneneinstrahlung während des Trocknens.

Aufbewahrung.

An einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren, idealerweise hängend, um Faltenbildung zu vermeiden.

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